Gewalthilfegesetz: Schutz und Beratung brauchen verlässliche Unterstützung

Wer Gewalt erlebt, braucht schnell erreichbare Hilfe – unabhängig vom Wohnort. Das geplante Sächsische Gewalthilfegesetz soll Schutz und Unterstützung für Betroffene erstmals umfassend gesetzlich absichern. Im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags haben Expertinnen und Experten den Entwurf der Staatsregierung bewertet.

Für die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion ist klar: Das Gesetz muss Gewalt stärker vorbeugen und dafür sorgen, dass Beratungs- und Fachstellen genügend Personal haben, um Betroffene wirksam zu unterstützen.

Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt:

„Ein wirksames Gewalthilfesystem darf nicht erst reagieren, wenn Gewalt bereits geschehen oder eskaliert ist. Prävention muss deshalb deutlich stärker im Gesetz verankert werden. Sie darf nicht als nachrangige oder freiwillige Aufgabe behandelt werden.“

Wenn mehr Menschen Beratung benötigen, reicht es nicht aus, nur die bestehenden Angebote zu erhalten. Fachstellen brauchen zusätzliche personelle Kapazitäten, damit Hilfe rechtzeitig ankommt.

Katja Meier betont:

„Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen vorsorgen, denn Gewaltschutz ist keine freiwillige Leistung, sondern eine staatliche Verpflichtung. Wenn Beratungsbedarfe wachsen, reicht es nicht, lediglich den Bestand zu sichern. Fachstellen müssen mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden, damit Schutz, Beratung und Unterstützung tatsächlich ankommen – bei jeder betroffenen Person, in Stadt und Land.“

Kinder verlässlich unterstützen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zusammenarbeit zwischen Gewaltschutz und Kinder- und Jugendhilfe. Es muss klar sein, wer welche Unterstützung übernimmt und wie die beteiligten Stellen zusammenarbeiten. Kinder und ihre Familien dürfen auf dem Weg von einer Anlaufstelle zur nächsten nicht ohne Hilfe bleiben.

Katja Meier fordert:

„Zuständigkeiten müssen nachvollziehbar sein, Übergänge funktionieren und notwendige Hilfen tatsächlich erreichbar sein. Gerade für Kinder darf es nicht davon abhängen, ob vor Ort zufällig die richtigen Strukturen vorhanden sind oder ob einzelne Fachkräfte die Kooperation ermöglichen können.“

Vertrauliche Spurensicherung dauerhaft absichern

Auch die vertrauliche Spurensicherung muss im Gesetz einen festen Platz erhalten. Sie ermöglicht es Betroffenen, Verletzungen und Spuren von Gewalt dokumentieren und sichern zu lassen, ohne sich sofort für eine Anzeige entscheiden zu müssen.

Dazu Katja Meier:

„Zentral für uns ist zudem, dass auch die vertrauliche Spurensicherung als fester Bestandteil eines ganzheitlichen Schutz- und Hilfesystems gesetzlich verankert und strukturell abgesichert wird. Sie darf nicht von kurzfristigen Förderentscheidungen abhängen.“

Positiv bewertet Meier, dass der Gesetzentwurf bereits zahlreiche Anregungen der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion aufgreift: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass zahlreiche Punkte, die wir als Fraktion bereits im Vorfeld eingebracht haben, im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt wurden. Das zeigt, dass parlamentarische Beteiligung konkrete Verbesserungen bewirken kann.“

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag „Zugang zur vertraulichen Spurensicherung in ganz Sachsen sicherstellen – Qualität, Finanzierung und Struktur dauerhaft stärken“ (Drs 8/4468)

Du willst wissen was in Sachsen im Bezug auf Mobilität, Gleichstellung und Gewaltschutz passiert? Dann abonniere gerne meinen Newsletter und bleib auf dem Laufenden.

Ich möchte den Newsletter von Katja Meier abonnieren:
Kenntnisnahme Datenspeicherung

Datenschutzerklärung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

fünf × 3 =

Nach oben scrollen