Selbstbestimmungsgesetz ist menschenrechtlicher Fortschritt, keine Ideologie

Zur Forderung der sächsischen Justizministerin Prof. Constanze Geiert (CDU), das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) grundlegend zu überarbeiten, erklärt Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin:

„Es ist unseriös, aus dem Einzelfall Liebich eine generelle Schwäche des Gesetzes zu konstruieren. Das Selbstbestimmungsgesetz ist kein Schnellschuss, sondern die längst überfällige Umsetzung klarer Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das 1980 in Kraft getretene Transsexuellengesetz (TSG) hat die Betroffenen pathologisiert und ihre Würde genommen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz endete diese jahrzehntelange Fremdbestimmung – das ist ein menschenrechtlicher Fortschritt, keine Ideologie.“

Das Selbstbestimmungsgesetz enthält bereits zahlreiche Schutzmechanismen gegen Missbrauch:

„Eine Geschlechtsänderung kann nicht spontan erfolgen, sondern muss drei Monate vorher beantragt werden. Eine erneute Änderung ist frühestens nach einem Jahr möglich. Und auch im Alltag gilt: Der neue Eintrag führt nicht automatisch zum Zugang zu Frauenhäusern, Sportwettkämpfen oder Haftanstalten. Hier gelten weiterhin Hausrecht und individuelle Sicherheitsabwägungen.“

Kritik an einer angeblichen „ideologischen Gesetzgebung“ weist Meier entschieden zurück:

„Missbrauchsfälle wie der von Liebich sind ärgerlich, aber sie belegen kein strukturelles Versagen des Gesetzes. Hier zeigt sich ein Vollstreckungsdefizit, nicht ein Defizit des Selbstbestimmungsgesetz. Wer jetzt die Justiz pauschal aus dem Anwendungsbereich herausnehmen will, schafft ein Zwei-Klassen-Recht und diskriminiert trans Personen erneut.“

„Der Fall Liebich zeigt vor allem eines: Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten versuchen, unsere Demokratie zu verhöhnen, indem sie Minderheitenrechte instrumentalisieren wollen. Das Problem sind nicht trans Personen, die endlich in Würde ihr Geschlecht rechtlich anerkennen lassen können. Das Problem sind jene, die genau diese Rechte zu missbrauchen versuchen, um sie in Frage zu stellen. Die Antwort von Demokratinnen und Demokraten darf deshalb nicht die Einschränkung von Minderheitenrechten sein, sondern das Manöver zu erkennen, zu benennen und klar zurückzuweisen.“

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