Abschaffung der Weihnachtsamnestie: Für die Christdemokraten zählt Strafe mehr als Resozialisierung

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat heute angekündigt, die sogenannte Weihnachtsamnestie im Freistaat abzuschaffen. Katja Meier, Sprecherin für Strafvollzug der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert diese Entscheidung:

„Sachsen geht mit der Abschaffung der Weihnachtsamnestie den Weg zurück in die Vergangenheit. Ihre Einführung war eine überfällige Angleichung an das, was bis auf Bayern in allen Bundesländern seit Jahrzehnten selbstverständlich ist – nämlich bei der Verbüßung der letzten Tage einer Freiheitsstrafe um die Weihnachtszeit mit Augenmaß zu agieren.“

„Es geht nicht um eine pauschale Begnadigung, sondern um ein streng geprüftes Verfahren. Nur wer seine Strafe fast vollständig verbüßt hat und als gut integriert gilt, kann nach sorgfältiger Einzelfallentscheidung der Staatsanwaltschaften von der Weihnachtsamnestie profitieren. Wer diese Praxis abschafft, sendet das falsche Signal, dass Strafe wichtiger ist als Resozialisierung. Ein moderner Strafvollzug darf sich davon nicht leiten lassen.“

Abschließend betont Meier: „Die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten arbeiten ohnehin am Limit. Die Weihnachtsamnestie bringt den Justizvollzugsanstalten in der traditionell besonders angespannten Weihnachtszeit auch etwas Entlastung. Wenn jetzt schon unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus die Resozialisierung beschnitten wird, dann verkommt dieser zum unsozialen Selbstzweck.“

Weitere Informationen:

Die Weihnachtsamnestie betrifft in der Regel Kurz- oder Reststrafen bei guter Führung. Schwere Delikte, etwa Gewalt- oder Sexualdelikte, sind von vornherein ausgeschlossen. Die Maßnahme richtet sich vor allem an Ersttäterinnen und Ersttäter, an Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen oder als sozial stabil gelten, also über eine Wohnung, Arbeit oder familiären Rückhalt verfügen.

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