Anhörung Beteiligungsgesetz: Verwaltungen entlasten und Bürger:innen mehr Mitgestaltung ermöglichen

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute Sachverständige zum Sächsischen Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz (Drs 8/2889) angehört. Durch diesen Gesetzentwurf der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion soll in Sachsen eine Grundlage für die rechtssichere dialogische Bürgerbeteiligung in Land und Kommunen geschaffen werden.

Katja Meier, Sprecherin für Demokratie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt nach der Anhörung:

„Unser Vorschlag für ein Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz ist ein Ermöglichungsgesetz, das mehr Perspektiven einbezieht und Mitgestaltung lebt. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger stärker an der Gestaltung unseres Landes teilhaben lassen. Doch dafür fehlt bisher eine verlässliche gesetzliche Grundlage. Diese Lücke wollen wir mit unserem Gesetzentwurf schließen.“

„Mehrere Sachverständige haben heute deutlich gemacht, dass ein solches Gesetz auch für die Kommunen eine Vereinfachung bedeuten würde. Denn so werden landesweit einheitliche Standards geschaffen und aufwendige Einzelregelungen für Land und Kommunen entfallen. So brauchen Kommunen keine eigenen Satzungen mehr erlassen. Damit entlasten wir die Verwaltungen und machen die verschiedensten Formate der Bürgerbeteiligung möglich. Wir werden uns die Rückmeldungen aus der Anhörung genau ansehen und prüfen, inwieweit sie unseren Gesetzentwurf weiter verbessern können.“

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